E-Bike erweitert die
Mobilitätsoffensive VERAHmobil
Seit 01.10.2024: VERAHmobil auch für a.n. Heilberufler:innen*
Seit 2013 unterstützt der innovative Service landesweit die am HZV-Vertrag der AOK teilnehmenden Praxen bei der Versorgung chronisch kranker Patienten. Speziell geschulte Medizinische Fachangestellte, sogenannte Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis (VERAH), führen damit pro Jahr etwa hunderttausend Routinehausbesuche durch und entlasten so wirkungsvoll die Hausärztin und den Hausarzt. Bis Januar 2024 wurden bereits 1.800 Autos ausgeliefert. Ein Ende der mobilen Erfolgsstory ist nicht abzusehen, und seit März 2020 wurde der Service um eine E-Bike-Variante erweitert …
* Mehr Informationen zu akademischen nichtärztlichen HeilberuflerInnen finden Sie hier.
Vorteile für die Hausarztpraxis
1.
Entlastung der Hausärztin und des Hausarztes
Mit dem VERAHmobil Auto oder E-Bike entlasten die VERAH / a. n. Heilberufler:in die Ärztin und den Arzt durch regelmäßige Hausbesuche, speziell bei der Routinebetreuung chronisch kranker Patienten.
2.
Keine Kapitalbindung
Die Hausarztpraxis kann durch die Förderung der HZV-Vertragspartner das VERAHmobil Auto oder E-Bike sehr günstig leasen. Dies bringt der Praxis auch Steuererleichterungen.
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Ein Ziel des Angebots ist, die Versorgung, insbesondere in ländlichen Gebieten, weiter zu verbessern. Aus meiner eigenen Erfahrung und dem Feedback vieler Kollegen und Kolleginnen kann ich bestätigen, dass das VERAHmobil-Konzept hierzu einen wichtigen Beitrag leistet und die Hausärztin und den Hausarzt deutlich entlastet.
Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth
1. Vorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands in Baden-Württemberg
3.
Aufwertung der VERAH
Die VERAH-Ausbildung stärkt die Team-Strukturen und das VERAHmobil wertet die Tätigkeit der MFA in der Außen- und Innenwirkung deutlich auf.
4.
Rechtliche Absicherung
Durch den Leasing-Vertrag mit der Arztpraxis im Rahmen des AOK-HZV-Vertrages sind die Hausbesuchsfahrten der VERAH / a. n. Heilberufler:in rechtlich abgesichert. Die VERAH / a. n. Heilberufler:in muss nicht mehr ihr Privatfahrzeug verwenden.