VERAHmobil E-Bike –
Die zeitgemäße Erweiterung der Mobilitätsoffensive
In einer Umfrage des Hausärzteverbandes im Frühjahr 2019 konnten sich vier von fünf der befragten VERAH den Einsatz eines E-Bikes sehr gut vorstellen, 30 Prozent würden es sogar anstelle eines Autos für Hausbesuche bevorzugen. Das war Anlass genug, die Mobilitätsoffensive VERAHmobil um ein zeitgemäßes Zusatzangebot zu erweitern. Sie als HZV-Hausarzt können eines oder mehrere Praxisfahrräder (VERAHmobil E-Bikes) leasen, damit Ihre VERAH gesund und umweltfreundlich zu Hausbesuchen radeln können. Jedes VERAHmobil E-Bike wird von den Vertragspartnern mit einem monatlichen Beitrag von 50 Euro pro E-Bike gefördert.
Zusätzlich zu jedem VERAHmobil E-Bike erhält Ihre VERAH einen hochwertigen Fahrradrucksack für die notwendigen Hausbesuchsutensilien. Partner für das E-Bike-Angebot ist der Dienstradleasinganbieter JobRad mit Sitz in Freiburg. Den Zuschuss können ebenso wie beim Auto alle am AOK-Hausarztvertrag teilnehmenden Praxen mit einer VERAH bei der HÄVG beantragen.
In 5 Schritten zu Ihrem E-Bike
So leasen Sie als HZV-Vertragsarzt ein VERAHmobil E-Bike für Hausbesuche ihrer VERAH: Ganz einfach – in 5 Schritten!
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Ich finde es super, dass ich die Hausbesuche jetzt wahlweise auch mit dem E-Bike machen kann. Und das sogar schneller und einfacher. Denn die Parkplatzsuche entfällt und umweltfreundlich ist es außerdem.
Cynthia Höflinger
VERAH in Freiburg
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Was ist die Übernahmebestätigung?
Die Übernahmebestätigung wird bei der Abholung beim Fachhändler ausgefüllt und dort mit den Vertragsunterlagen übergeben. Sie als HZV-Vertragsarzt bestätigen durch Ihre Unterschrift den Tag der Übernahme, den mängelfreien Zustand und die Rahmennummer Ihres VERAHmobil E-Bikes.
Ich habe einen Gewährleistungsfall bei einem VERAHmobil E-Bike. Was tue ich jetzt?
Für Ihr VERAHmobil E-Bike von JobRad stehen Ihnen selbstverständlich die Rechte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung (Sachmängelhaftung) zu. Sie gilt zwei Jahre ab Übernahme des VERAHmobil E-Bikes.
Ihr Ansprechpartner in allen Fragen zur Mängelhaftung ist der JobRad-Fachhandelspartner, von dem Sie Ihr E-Bike bezogen haben. Er hilft Ihnen gerne weiter!
Wenn Sie die JobRad-Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, sind nach Ablauf der zweijährigen Frist Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler durch die JobRad-Vollkaskoversicherung abgedeckt.
Tipp: Möglicherweise wird Ihr Schaden durch eine freiwillige Herstellergarantie abgedeckt. Auch in diesem Fall hilft Ihnen gerne der JobRad-Fachhandelspartner weiter, von dem Sie Ihr VERAHmobil E-Bike bezogen haben!
Habe ich auf ein VERAHmobil E-Bike Garantie?
Zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung geben viele Hersteller freiwillige Garantien auf ihre Produkte. Diese teilt Ihnen gern Ihr JobRad-Fachhandelspartner mit, der auch sonst Ihr Ansprechpartner in Garantiefällen ist.
Ich habe einen Versicherungsfall bei einem VERAHmobil E-Bike. Was tue ich?
Ihre Schadensmeldung können Sie schnell und einfach online vornehmen. Das Vorgehen im Schadensfall ist in Ihrem Versicherungsmerkblatt zur JobRad-Vollkaskoversicherung beschrieben.
Welche Einschränkung habe ich bei der Auswahl eines VERAHmobil E-Bikes?
Der Mindestpreis für ein Leasing beträgt 1.499,– € brutto. Es können aber auch mehrere günstigere Fahrräder geleast werden, zum Beispiel zwei Räder zu je 750,– € brutto.
Bei weiteren Fragen hilft Ihnen das Team JobRad für Selbstständige weiter: verahmobil@jobrad.org
Kann ich ein VERAHmobil E-Bike bei einem Onlinehändler per Versand beziehen?
Ja, eine Übersicht aller autorisierten Onlinehändler, die mit JobRad kooperieren, finden Sie hier.
Senden Sie bitte den unterschriebenen Leasingvertrag per Post im Original mit einer Kopie Ihres gültigen Personalausweises an JobRad. Nach Erhalt und Prüfung löst JobRad die Bestellung bei ihrem Onlinehändler aus.
Nach der Zustellung des VERAHmobil E-Bikes senden Sie die unterschriebene Übernahmebestätigung per Post im Original an JobRad.
Ich bin HZV-Vertragsarzt, wie profitiere ich vom VERAHmobil E-Bike?
Das VERAHmobil lohnt sich für Sie gleich doppelt: Erstens: Sie können zuschussgeförderte Praxisfahrräder (VERAHmobil E-Bikes) leasen. Zweitens: Sie erhalten als HZV-Vertragsteilnehmer die vergünstigten VERAHmobil-Konditionen auch für ein „JobRad für Selbstständige“, das Sie in Ihrer Funktion als freiberuflicher Hausarzt leasen können. Die Leasingraten können Sie monatlich als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen.
Was sollte ich bei der Einholung eines Angebots beachten?
Da dem VERAHmobil E-Bike ein gewerblicher Leasingvertrag zugrunde liegt, muss das Angebot Ihres Fachhändlers auf Ihre Praxis, bzw. auf Sie als HZV-Vertragsarzt persönlich ausgestellt sein. Ein Fachhändler-Angebot, das auf Ihre VERAH ausgestellt ist, kann leider nicht bearbeitet werden.
Meine VERAH holt das VERAHmobil E-Bike ab. Wer unterschreibt die Übernahmebestätigung?
Grundsätzlich benötigen wir die Übernahmebestätigung im Original von Ihnen als Leasingnehmer persönlich unterschrieben. Wenn Sie das Fahrrad nicht persönlich abholen können, benötigen wir eine von Ihnen im Original unterschriebene Vollmacht zugunsten der abholenden Person sowie eine Kopie des gültigen Personalausweises (oder Passes) der Bevollmächtigten.
Meine VERAH wünschten sich ein individuelles JobRad, mit dem sie privat fahren können. Ist das mit dem VERAHmobil E-Bike möglich?
Nein, das ist nicht möglich. Das VERAHmobil E-Bike ist ein Fahrrad für Ihre Praxis, das von Ihrer VERAH dienstlich, also beispielsweise für Hausbesuche, genutzt werden sollte. Eine private Nutzungsüberlassung an die VERAH ist aufgrund der Versicherungsbedingungen nicht vorgesehen.
Wenn Sie Ihren VERAH ein JobRad zur privaten Nutzung überlassen möchten, können Sie dies selbstverständlich als JobRad-Arbeitgeber anbieten.Als JobRad-Arbeitgeber können Sie Ihren Angestellten ein JobRad überlassen, das privat genutzt werden kann. Ihre Angestellten können sich ihr individuelles Traum-JobRad bundesweit bei einem JobRad-Fachhandelspartner aussuchen. Und Sie entscheiden, ob Sie das JobRad Ihren Angestellten mit Gehaltsumwandlung oder als Gehaltsextra zur Verfügung stellen